Montag, 8. Dezember 2008

'Verhöhnung des Rechtsstaates', würde es bei Christoph Blocher wohl heissen

Nun schaltet sich auch der SP-Bundesrat Moritz Leuenberger in die sogenannte 'Raser-Debatte' ein. Dass der Zürcher Salonsozialdemokrat ebenfalls für populistische Schlaumereien empfänglich sein kann, bewies er in der Sonntagspresse. So lässt sich der Magistrat etwa mit folgenden Aussagen zitieren:

"Wenn einer mit dem Sturmgewehr wild um sich schiesst, kommt er auch sofort ins Gefängnis, selbst wenn er niemanden trifft. Es ist nicht einzusehen, warum dies bei Rasern anders sein soll."

Eine bemerkenswerte juristische Analogie.

Desweiteren heisst es in der Sonntagspresse: "Er beobachte merkwürdige "Bisshemmungen" bei der Justiz, sagte Leuenberger weiter. Er erhofft sich von den Richtern mehr Mut zu härteren Verdikten."

Bei Christoph Blocher, dem bei der classe politique verhassten SVP-Übervater und ehemaligen Bundesrat, hätte man solcherlei Formulierungskunst in den (linksliberalen) Mainstream-Medien sofort als unzulässige 'Verhöhnung des Rechtsstaates' ausgelegt und Zweifel ob dem Demokratieverständnis von Blocher angemeldet, der die Gewaltenteilung nicht respetkiere. Derlei braucht Leuenberger vermutlich nicht zu fürchten, da der Pöbel erstens in der 'Raser-Debatte' auf seiner Seite ist, weil zweitens die linksliberalen Mainstream-Medien zur Zeit wiederum auf ihre Hassfigur Nummer Eins (Blocher) sowie auf Ueli Maurer fokussiert sind sowie weil drittens Moritz Leuenbergers Verhöhnung des Rechtsstaates angesichts gravierender 'Todesraser'-Unfälle ja mal bitte schön angemessen sei, wohingegen Blochers Verhöhnungen des Rechtsstaates völlig inakzeptabel gewesen sein sollen (bspw. die Infragestellung der Antirassismus-Norm).

Unabhängig von den politischen Inhalten Blochers, die ich grösstenteils nicht teile, irritieren die doppelten Standards in der Beurteilung des Wirkens von Bundesräten durch die medienvermittelte Öffentlichkeit doch einigermassen.

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